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Im
Supermarkt war man es bisher nicht gewohnt, beim Kauf eines
Produktes gleich eine Unternehmensbeteiligung zu erwerben.
Kein Wunder. Das Geld, das über die Kasse streicht, geht an
TV- und Fassadenwerbung. Doch immer mehr Hersteller gehen
dazu über, zufriedene Kunden selbst die Empfehlungen aussprechen
zu lassen. Diese sogenannte Mund-zu-Mundpropaganda ist die
älteste Form, Waren vom Hersteller zum Nutzer zu bringen.
Moderne Formen gehen dazu über, dieses Prinzip zu einem Konzept
auszubauen, nebenher eine private Vorsorge aufzubauen. Ob
als kostenfreies hauseigenes
Partnerprogramm oder erweitert im Direktvertrieb,
bis hin zu reinem Empfehlungsmarketing.
Der rechtliche Aspekt
Die direkte Verknüpfung zwischen Produkt, Marke, Heilempfehlung
oder der Aussicht auf private Vorsorge wird in jedem Land
unterschiedlich streng beurteilt. Damit wird sichergestellt,
dass Empfehlungen oder Heilsversprechen nur von dafür
ausgebildeten Instanzen erfolgen darf. Aus diesem Grund arbeiten
Systeme, die selbst diesen feinen Unterschied beachten, stets
neutral, was auch fruchtbarer ist, um die Integrationsmöglichkeiten
zu verbessern. Die genaue Abgrenzung findet anhand des Merkmals
statt, dass es dem Kunden in erster Linie auf den Erwerb der
Ware für den eigenen Bedarf ankommt (nicht strafbar)
und erst auf Eigene ANFRAGE hin, auf die Erlangung besonderer
Vorteile. Wir und die Hersteller, die wir empfehlen, legen
auf diesen, genauso wie den Aspekt des <Arzneimittelgesetzes>
großen Wert. Es bieten sich ebenso zahlreiche <Buchtipps>,
die die Prinzipien auf Privatpersonen übertragen.
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